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Minimalvergütung Solarstrom

Preisreihe · Rappen je Kilowattstunde · Quelle Bundesrat (Energieverordnung EnV)

Aktueller Preis

6.20Rp./kWh
Vorperiode–
Vorjahr–

gültig ab 01.01.2026

Die Minimalvergütung ist der Betrag, den Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2026 mindestens bezahlen müssen, wenn sie Strom aus Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung abnehmen.Weiterlesen Angegeben in Rappen je Kilowattstunde. Quelle: Bundesrat (Energieverordnung EnV). Die Werte gelten bis zur nächsten Änderung.

Der letzte Wert

Standgültig ab 01.01.2026
Rp./kWh6.20
Quelle: Bundesrat (Energieverordnung EnV) · Stand: gültig ab 01.01.2026

Vergleich

Vergleich zum selben Stand

«Minimalvergütung Photovoltaik ohne Eigenverbrauch, 30 bis unter 150 kW» liegt am höchsten, «Minimalvergütung Photovoltaik unter 30 kW» am tiefsten. Rp./kWh · gültig ab 01.01.2026

Minimalvergütung Photovoltaik ohne Eigenverbrauch, 30 bis unter 150 kW6.20Minimalvergütung Photovoltaik unter 30 kW6.00Rp./kWh
Minimalvergütung Photovoltaik ohne Eigenverbrauch,30 bis unter 150 kW6.20Minimalvergütung Photovoltaik unter 30 kW6.00Rp./kWh
Quelle: Bundesrat (Energieverordnung EnV) · Stand: gültig ab 01.01.2026

Einordnung

Aktueller Standgültig ab 01.01.2026 · 6.20 Rp./kWh

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minimalvergütung Solarstrom laut Bundesrat bei 6.20 Rappen je Kilowattstunde.

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2 Positionen

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PositionPreisVerlauf
Minimalvergütung Photovoltaik ohne Eigenverbrauch, 30 bis unter 150 kWgültig ab 01.01.2026 · Leitpreis, diese Seite6.20 Rp./kWh
Minimalvergütung Photovoltaik unter 30 kWgültig ab 01.01.20266.00 Rp./kWh
Quelle: Bundesrat (Energieverordnung EnV) · Stand: je Zeile
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Häufige Fragen: Minimalvergütung Solarstrom

Die Fragen, die zu dieser Preisreihe gestellt werden

Wie hoch ist die Minimalvergütung Solarstrom aktuell?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minimalvergütung Solarstrom laut Bundesrat bei 6.20 Rappen je Kilowattstunde.

Wie oft wird die Minimalvergütung Solarstrom aktualisiert?

Die Minimalvergütung Solarstrom erscheint laut Bundesrat in unregelmässigen Abständen neu und gilt bis zur nächsten Änderung. Jede Grafik und jede Tabelle nennt ihren Stand.

Wo finde ich die Preise vom Bundesrat?

Die Preise vom Bundesrat stehen auf diesen Seiten, mit Stand und Quellenangabe. Die Seite «Quellen und Methodik» nennt alle Quellen mit Bereich und Rhythmus. Die Originaltabellen stehen auf fedlex.admin.ch.

Über diese Preisreihe

Die Minimalvergütung ist der Betrag, den Netzbetreiber seit dem 1. Januar 2026 mindestens bezahlen müssen, wenn sie Strom aus Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung abnehmen. Der Bundesrat legt sie in der Energieverordnung fest: für Photovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt 6 Rappen je Kilowattstunde, für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ab 30 Kilowatt 6.2 Rappen; bei Anlagen mit Eigenverbrauch ab 30 Kilowatt gilt sie nur anteilig für die Leistung unter 30 Kilowatt. Sie soll sicherstellen, dass sich eine Anlage auch bei sehr tiefen Marktpreisen über ihre Lebensdauer amortisieren lässt; höhere Vergütungen sind erlaubt. Gezeigt wird der Wert für Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 30 Kilowatt. Ab 2027 bleibt die Höhe gleich, sie wirkt dann aber als Ausgleich: Liegt der Referenz-Marktpreis darunter, haben Produzentinnen und Produzenten Anspruch auf die Differenz.

Quelle und Methodik

Quelle
Bundesrat (Energieverordnung EnV)
Veröffentlichung
Die Werte gelten bis zur nächsten Änderung.
Einheit
Rappen je Kilowattstunde (Rp./kWh)
Art des Werts
Minimalvergütung
Zeitraum
01.01.2026, 1 Wert
Stand
gültig ab 01.01.2026

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